Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 04.01.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99   

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https://dejure.org/2001,2342
OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99 (https://dejure.org/2001,2342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2001 - 22 U 197/99 (https://dejure.org/2001,2342)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2001 - 22 U 197/99 (https://dejure.org/2001,2342)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 633; ; BGB § 638 analog; ; ZPO § 527; ; ZPO § 528 II

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633, § 638 (analog); ZPO § 527, § 528 Abs. 2
    Verjährung bei Vornahme von Reparaturarbeiten durch den Verkäufer eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hauskauf mit Reparaturpflicht: Werkvertragsrecht?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mängelbehebung - Auch hier droht Verjährung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hauskauf: Verjährung zugesagter Mängelbehebung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reparaturverpflichtung im Grundstückskaufvertrag: Werk- oder kaufvertragliche Haftung? (IBR 2001, 374)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1309
  • NZBau 2002, 36
  • BauR 2001, 1273
  • BauR 2002, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 11.05.1994 - 12 U 35/93

    Abgrenzung Werkvertrag-Kaufvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Unter Berücksichtigung der Gewichtigkeit der Interessen des Klägers an einem dichten Dach und der weiteren vom Beklagten übernommenen Leistungen (Erneuerung der Kellerausgangstür und Instandsetzung des Spiegelzauns an der Grundstücksgrenze) erscheint nicht die vorrangige Anwendung des Kaufrechts bei der Gewährleistung, die im übrigen im Vertrag ausgeschlossen ist, sondern eine Kombination von Kauf- und Werkvertrag interessengerecht, auch wenn die Verjährungsfristen unterschiedlich sind (so auch OLG Hamburg BauR 1995, 242).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 172/92

    Schlüssel-Funddienst - Vorsprung durch Rechtsbruch; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Es gilt die 5 jährige Gewährleistungsfrist des § 638 BGB, nicht § 477 BGB, etwa, weil allein der kaufrechtliche, nicht der werkvertragliche Teil des Vertrages den rechtlichen oder wirtschaftlichen Schwerpunkt bildet (vgl. BGH NJW 1995, 324, 326).
  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 57/88

    Beschränkung der Gewährleistung auf die Beseitigung eines erkannten Mangels

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommen auf die Vereinbarung von Herstellungs-/ Instandsetzungsarbeiten im Kaufvertrag werkvertragliche Regelungen jedenfalls entsprechend zur Anwendung (vgl. BGH NJW 1990, 901 Grundstückskaufvertrag mit der Abrede, daß der Verkäufer die Kosten für die Reparatur eines Hagelschadens trägt, vgl. auch BGH NJW 1972, 46).
  • BGH, 29.10.1975 - VIII ZR 103/74
    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Vergleichbar behandelt der BGH Fälle, in denen im Kaufvertrag die Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt ist (BGH NJW 1976, 234; NJW 1971, 1793).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH kommen auf die Vereinbarung von Herstellungs-/ Instandsetzungsarbeiten im Kaufvertrag werkvertragliche Regelungen jedenfalls entsprechend zur Anwendung (vgl. BGH NJW 1990, 901 Grundstückskaufvertrag mit der Abrede, daß der Verkäufer die Kosten für die Reparatur eines Hagelschadens trägt, vgl. auch BGH NJW 1972, 46).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.1997 - 9 U 89/97

    Wann verjährt der in einem Kaufvertrag zugesagte Mangelbehebungsanspruch?

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2001 - 22 U 197/99
    Hieraus ergibt sich, daß der BGH nicht der Auffassung des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1998, 1354, Kopie GA 111, 112) folgt, wonach eine derartige Instandsetzungsabrede keine werkvertragliche (Neben-)Abrede, sondern die Erfüllung der kaufrechtlichen Gewährleistung darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2004 - 5 U 156/02

    Kaufvertrag mit Reparaturverpflichtung oder Werkvertrag?

    Nichts anderes ergibt sich unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bzw. verschiedener Oberlandesgerichte zu der Frage, ob die Vereinbarung von Herstellungsarbeiten im Kaufvertrag und die Fälle, in denen im Kaufvertrag die Gewährleistung auf einen Nachbesserungsanspruch beschränkt ist, nach Werkvertragsrecht - und sei es lediglich hinsichtlich der Frage der Verjährung (so OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 400 = NJW-RR 1998, 1354) - zu behandeln sind (vgl. insoweit BGH NJW 1990, 901; BGH NJW 1976, 234; BGH NJW 1971, 1793; OLG Hamm, OLGR 2001, 190; OLG Koblenz, VRS 102, 180).
  • OLG Hamm, 11.05.2005 - 11 WF 143/05

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei Ablehnung von Ratenzahlungen

    Nichts anderes kann gelten, wenn -wie im hier in Rede stehenden Fall- bei einer nachträglich vorgenommenen Überprüfung nach § 120 IV ZPO seitens des Gerichts die Feststellung getroffen wird, dass keine im Sinne des § 120 IV S. 1 ZPO wesentliche Änderung der für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eingetreten ist, die eine Abänderung des Bewilligungsbeschlusses vom 27.11.2003 rechtfertigt (Zöller-Philippi, ZPO, 25. Aufl. § 127 Rz. 15, 24; OLG Schleswig, JB 1998, 92; OLG Zweibrücken, Rpfl. 2000, 339; OLG Düsseldorf, FamRZ 1986, 1230 f; OLG Saarbrücken, OLGR 2001, 190 f; a.A. wohl Baumbach/Lauterbach-Hartmann, ZPO, 60. Aufl. § 127 Rz. 74 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Rpfl. 1992, 399; OLG Köln, Rpfl. 97, 313).
  • KG, 07.07.2005 - 4 U 113/04

    Architektenvertrag: Unterschreitung der Mindestsätze in der Honorarvereinbarung;

    b) Der sachkundige Auftraggeber darf aber nicht auf die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung vertrauen, denn er ist insoweit nicht schutzwürdig (Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., § 4 Rn 84; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Aufl., 12. Teil Rn 279; OLG Köln IBR 2000, 83 und 439; KG, KGR 2001, 210; a.A. OLG Nürnberg IBR 2001, 495 und OLG Köln, OLGR 2001, 190 für den Fall, dass der Auftraggeber seinerseits mit dem Bauherrn ein Honorar unterhalb der Mindestsätze vereinbart hat).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13830
OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.01.2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. Januar 2001 - 6 WF 87/00 (https://dejure.org/2001,13830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe; Ratenzahlung; Anhörung; Wahlanwaltsgebühren; Beiordnung; Rechtsanwalt; Beschwerde; Zulässigkeit; Beschwerderecht; Differenzgebühr; Prozesskosten

  • Judicialis

    ZPO § 120 Abs. 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 120 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 124; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; BRAGO § 128 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 24.04.1997 - 14 WF 36/97

    Keine Beschwerde des PKH-Anwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.01.2001 - 6 WF 87/00
    Die Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 120 Abs. 4 ZPO ist entsprechend § 127 Abs. 2 Satz 1 ZPO für den beigeordneten Anwalt ausgeschlossen (vgl. OLG Köln, FamRZ 1997, 1283, 1284).
  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 WF 401/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Wegfall der

    Nach - soweit ersichtlich - in Schrifttum wie Rechtsprechung ganz einhelliger Auffassung stellt die nachträgliche Aufhebung zunächst angeordneter Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entsprechend nunmehr § 120a ZPO) aufgrund ihrer ebenfalls dem kostenarmen Beteiligenden zugute kommenden Funktion einen (weitergehenden) Akt der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligung dar und ist insofern durch den dem Begünstigten beigeordneten Rechtsanwalt nicht anfechtbar (vgl. etwa Zöller 30 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 15 und 24; Müko-ZPO 4 -Motzer, ZPO § 127 Rz. 25; Prütting/Gehrlein 4 -Volker/Zempel, ZPO § 127 Rz.27; Musielak 10 -Fischer, ZPO § 127 Rz. 15; Stein/Jonas 22 -Bork, ZPO § 127 Rz. 13 a.E.; OLG Zweibrücken - Beschluß vom 3. Februar 2000 - 5 WF 14/00 - Rpfleger 2000, 339; OLG Schleswig - Beschluß vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 - JurBüro 1998, 92 f. = OLG-Report Bremen/Hamburg/Schleswig 1996, 331 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 24. April 1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283 f.; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 4. Januar 2001 - 6 WF 87/00 - OLG Report Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 2001, 190 f.; OLG Stuttgart - Beschluß vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 - FamRZ 2012, 650 f.).
  • LAG Nürnberg, 18.11.2011 - 7 Ta 164/11

    Prozesskostenhilfe - Änderung des Bewilligungsbeschlusses - Sparvermögen -

    Dies ist aber ebenso nur eine mittelbare Beeinträchtigung seiner Interessen, wie es die Versagung oder teilweise Versagung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe selbst ist (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht - Beschluss vom 04.01.2001 - 6 WF 87/00; juris).
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